Ja, unter Bedingungen. Der Einsatz ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn die Mitarbeitenden transparent informiert werden und, sofern vorhanden, der Betriebsrat eingebunden wird. Eine dauerhafte Standortüberwachung ohne sachlichen Grund ist nicht erlaubt. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Einführung.